Die Kanzlei wurde 1990 im Landgerichtsbezirk München II gegründet, von 1993 bis 2015 befand sich die Kanzlei in Landshut.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in gerichtlichen sowie in
außergerichtlichen Angelegenheiten. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Zivilrecht,
insbesondere im Wirtschaftsrecht, obwohl der Ansatz eine lebhafte, allgemein-juristische
Kanzlei ist. Die Projektberatung bei wichtigen Geschäftsabschlüssen und Verträgen gehört
zum Kanzleialltag. Kontakte aus einem beruflichen Auslandsaufenthalt in Australien finden
bis heute in der internationalen Fallbearbeitung ihre Fortsetzung, ebenso wie aus der Tätigkeit
des Aufsichtsratsvorsitzenden einer deutschen Aktiengesellschaft mit den diesbezüglichen
Managementaufgaben.
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